Wir haben Dir hier die wichtigsten Rahmendaten zu den einzelnen Fahrerlaubnisklasse zusammengestellt. Weitere Informationen erhältst Du jeweils mit einem klick auf das  Symbol


  

Klasse AM  

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder  mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW 

Klasse A1  

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.


Klasse A2  

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.


Klasse A  

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.


Klasse B   

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 197

Kraftfahrzeuge der Klasse B. Die Ausbildung erfolgt sowohl auf Fahrzeugen mit Schalt- als auch mit Automatikgetriebe. Die Prüfung kann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden.

Voraussetzung ist der Nachweis der Schaltkompetenz. Details entnehmen Sie den Ausbildungsinformationen oder lassen Sie sich beraten.


Klasse BE  

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

 


Schlüsselzahl B96 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.


 Schlüsselzahl B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1