Ablauf der Ausbildung
Ich habe eine E-Mail bekommen, dass mein Prüfauftrag abläuft - was bedeutet das?
Wenn wir Dich über den Ablauf Deines Prüfauftrages informieren, dann solltest Du einmal schnellstmöglich mit uns Rücksprache halten. Der Prüfauftrag ist vom Tag der Erteilung an ein Jahr lang gültig - läuft er ab, ist ein neuer Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Das bedeutet Kosten und Aufwand für Dich.
Wir helfen gerne - sprich uns am besten an, damit wir eine individuelle Lösung für Dich erarbeiten können.
Ich habe eine E-Mail bekommen, dass mein Prüfauftrag eingegangen ist - was bedeutet das?
Wir informieren Dich regelmäßig über wichtige Schritte innerhalb Deiner Fahrausbildung. Der Eingang deines "Prüfauftrages" ist ein ganz wichtiger Schritt.
Nachdem das zuständige Straßenverkehrsamt Deinen Antrag bearbeitet hat, hat es den TÜV Rheinland als zuständige Stelle darüber informiert, dass Du gerne eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest und ihm den Auftrag erteilt, die dafür erforderlichen Prüfungen abzunehmen. Ab jetzt hast Du ein Jahr lang Zeit deine theoretische Prüfung abzulegen. Voraussetzung ist, dass Du Deine theoretische Ausbildung abgeschlossen hast und wir Deinen Lernstand als ausreichend bewertet haben.
Deine Lernstandsbeurteilung erfolgt in aller Regel über unser Lehrmaterial. Wenn Du Dich mit anderen Hilfsmitteln auf die theoretische Prüfung vorbereitet hast, muss zur Beurteilung deiner Prüfungsreife ein Vortest in der Fahrschule absolviert werden.
Wie läuft die Ausbildung eigentlich so insgesamt ab?
Auch wenn man das umgangssprachlich so sagt - der Führerschein kann nicht gemacht oder in der Fahrschule gekauft werden. Unsere Aufgabe als Fahrschule besteht darin, die staatlich geregelte Ausbildung durchzuführen, die wiederum Voraussetzung ist für das Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung.
An dem gesamten Prozess sind neben der Fahrschule auch die Fahrerlaubnisbehörde ("Straßenverkehrsamt") deines Wohnortes und der TÜV Rheinland als Prüforganisation beteiligt.
Die Ausbildung gliedert sich grob in folgende Schritte:
- Antragstellung
- theoretische und praktische Ausbildung
- theoretische und praktische Prüfung
Die Antragstellung erfolgt bei der für Deinen Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Den "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" musst Du persönlich nach Terminvereinbarung beim Straßenverkehrsamt stellen. Welche Unterlagen Du dafür benötigst erfährst Du hier. Die Behörde benötigt für die Bearbeitung Deines Antrages etwas Zeit - daher solltest Du nicht lange mit der Terminvereinbarung warten. Erst wenn Dein Antrag von der Behörde vollständig bearbeitet ist, kannst Du eine Prüfung ablegen!
Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in bzw. durch die Fahrschule und kann unabhängig von der Antragstellung begonnen werden. In der Regel wirst Du zunächst zumindest einen Teil des theoretischen Unterrichtes besuchen um eine gute Grundlage für die praktischen Fahrstunden zu bekommen. Für Deine erste Fahrstunde benötigen wir ca. 2 - 3 Wochen Terminvorlauf. Nach Deiner ersten Stunde fährst Du normalerweise 1 - 2 mal die Woche und lernst kontinuierlich dazu. Zum Ende Deiner Ausbildung kontrollieren wir gemeinsam Deinen Lernstand und legen die Einzelheiten für die Prüfungen fest.
Wenn Du Deine Ausbildung beendet hast, steht die Prüfung auf dem Programm. Für beide Prüfungsteile ist der TÜV Rheinland zuständig. Den Termin für die theoretische Prüfung vereinbarst Du nach Absprache mit der Fahrschule selbst beim TÜV. Der Termin für Deine praktische Fahrprüfung wird nach Absprache mit Dir von uns beantragt. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung liegen aus organisatorischen Gründen in der Regel ungefähr drei Wochen.